Landesvorsitzende Susanne Wetterich: Ein wichtiger Schritt auf dem Weg für mehr Frauen im Landesparlament

In seiner Sitzung am Mittwoch, 6. April hat der Landtag von Baden-Württemberg mit klarer Mehrheit die Reform des Landtagswahlrechts beschlossen. Künftig gibt es in Baden-Württemberg bei den Landtagswahlen ein Zweistimmen-Wahlrecht mit Landeslisten.
„Der 6. April 2022 war ein großer Tag für die politisch engagierten Frauen im Land“, so die Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU, Susanne Wetterich. „Mit dieser Reform sind die Chancen, dass der Frauenanteil im Landesparlament endlich nachhaltig nach oben geht, gestiegen!“
Allerdings sei auch klar: dieses geänderte Wahlrecht führt nicht zu einem Automatismus. Es werde weiterhin großer Anstrengungen und Überzeugungsarbeit bedürfen, dass mehr Frauen in den Wahlkreisen als Kandidatinnen aufgestellt werden sowie chancenreiche Plätze auf den Landeslisten erhalten.
Für die CDU hatten bei der letzten Landtagswahl in 22 der 70 Wahlkreise Frauen kandidiert, die Hälfte von ihnen (26,2 % der CDU-Abgeordneten) ein Mandat errungen. „An geeigneten und auch interessierten Kandidatinnen mangelt es in der CDU nicht“, betont Susanne Wetterich. „Eine Etappe ist geschafft – die Frauen Union wird ihren Einsatz für mehr Frauen in der CDU, in Ämtern und Mandaten, weiterführen.“

Frauen sind entscheidender Erfolgsfaktor für die Wirtschaft unseres Landes »

Jetzt teilen: